Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Was ist eine Erbschaft und was gehört dazu?
- Wer erbt — Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge
- Testament — wann es Vorrang hat und welche Arten es gibt
- Nachlassverfahren — Notar oder Gericht?
- Formular SD-Z2 und Erbschaftssteuer — Fristen und Befreiungen
- Ausschlagung der Erbschaft — wann und wie
- Häufig gestellte Fragen
- Zusammenfassung
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Einleitung
Wir verstehen, dass Sie gerade eine besonders schwere Zeit durchleben. Der Verlust eines nahestehenden Menschen verlangt von der Familie ungeheure Kraft — und gleichzeitig wartet die rechtliche Realität nicht und stellt Sie vor eine Reihe von Erbschaftsformalitäten, die innerhalb streng festgelegter Fristen erledigt werden müssen. Wir möchten, dass dieser Artikel Ihnen hilft, den gesamten Erbschaftsprozess geordnet und verständlich zu durchlaufen, ohne unnötigen Stress und ohne Unsicherheit.
Die Erbschaft nach dem Tod eines Angehörigen (spadek) ist ein Thema, das Emotionen mit rechtlichen Formalitäten verbindet. Auf der einen Seite — Trauer und das Bedürfnis nach Zeit, den Verlust zu verarbeiten. Auf der anderen Seite — Fristen, Formulare, Besuche beim Notar oder beim Gericht, Fragen zu Steuern und möglichen Schulden des Erblassers. Viele Erben erfahren erst nach dem Tod ihres Angehörigen von diesen Pflichten und fühlen sich von der Menge an Informationen überwältigt.
In diesem Ratgeber haben wir alle wichtigen Informationen zu den Erbschaftsformalitäten in Polen im Jahr 2026 zusammengestellt. Wir erklären Schritt für Schritt: Was eine Erbschaft umfasst, wer in welcher Reihenfolge erbt, welche Arten von Testamenten es gibt, wie das Nachlassverfahren beim Notar und beim Gericht abläuft, wann und wie das Formular SD-Z2 eingereicht werden muss und wann es sinnvoll ist, die Erbschaft auszuschlagen. Jeder Abschnitt beginnt mit einer kurzen, konkreten Antwort — damit die wichtigsten Informationen sofort verfügbar sind.
Dieser Artikel richtet sich an alle, die sich nach dem Verlust des Ehepartners, eines Elternteils, Kindes, Geschwisters oder einer anderen nahestehenden Person mit Erbschaftsformalitäten auseinandersetzen müssen. Wenn Sie einen allgemeinen Leitfaden zu allen Formalitäten nach dem Tod suchen, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel Formalitäten nach dem Tod eines Angehörigen — vollständige Liste 2026.
Was ist eine Erbschaft und was gehört dazu?
Die Erbschaft (spadek) umfasst die Gesamtheit der Vermögensrechte und -pflichten, die nach dem Tod einer natürlichen Person (des Erblassers, spadkodawca) auf die Erben übergehen. Zum Nachlass gehören sowohl Aktiva — Immobilien, Geldmittel, Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile — als auch Passiva, also Schulden und finanzielle Verpflichtungen. Die Erbschaft wird mit dem Tod des Erblassers eröffnet und geht automatisch auf die Erben über, unabhängig davon, ob sie von ihrer Berufung Kenntnis haben.
Was zum Nachlass gehört
Der Nachlass umfasst alle Vermögensrechte und -pflichten, die nicht mit dem Tod erlöschen. Das bedeutet, dass die Erben nicht nur Vermögenswerte erben, sondern auch finanzielle Verpflichtungen übernehmen können.
Aktiva (Vermögen) — was geerbt werden kann:
- Immobilien — Häuser, Wohnungen, Grundstücke
- Geldmittel — auf Bankkonten, Bargeld, Festgeldanlagen
- Fahrzeuge — Autos, Motorräder und andere auf den Erblasser zugelassene Fahrzeuge
- Gesellschaftsanteile und Aktien — an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (spółka z o.o.) und Aktiengesellschaften (spółka akcyjna)
- Wertpapiere — Anleihen, Investmentfonds
- Forderungen — Ansprüche Dritter gegenüber dem Erblasser
- Vermögensrechtliche Urheberrechte — Tantiemen, Veröffentlichungsrechte
- Bewegliche Sachen — Schmuck, Kunstwerke, Geräte, Einrichtungsgegenstände
Passiva (Schulden) — was ebenfalls auf die Erben übergeht:
- Bank- und Darlehenskredite (sofern nicht durch eine Todesfallversicherung gedeckt)
- Steuerrückstände
- Unbezahlte Rechnungen und Verbindlichkeiten gegenüber Vertragspartnern
- Mietrückstände
- Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
Was NICHT zum Nachlass gehört
Nicht alle Rechte und Pflichten sind vererbbar. Kraft Gesetzes gehören nicht zum Nachlass:
- Höchstpersönliche Rechte — z. B. das Recht auf Unterhalt (alimenty), das Recht auf Nutzung einer Wohnung aufgrund einer persönlichen Dienstbarkeit
- Sozialversicherungsansprüche — Rente und Pension werden nicht vererbt (allerdings können Ehepartner und Kinder eine Hinterbliebenenrente, renta rodzinna, beantragen)
- Verfügung auf den Todesfall bei der Bank (dyspozycja na wypadek śmierci) — Gelder, die aufgrund einer Bankbegünstigung ausgezahlt werden, fallen nicht in die Erbmasse
- Persönlichkeitsrechtliche Urheberrechte — das Recht auf Urheberschaft des Werkes (vermögensrechtliche Urheberrechte werden jedoch vererbt)
Es ist wichtig zu wissen, dass Erben die Erbschaft nicht annehmen müssen — sie haben das Recht, sie auszuschlagen. Dies ist besonders relevant, wenn der Verdacht besteht, dass die Schulden des Erblassers den Wert des geerbten Vermögens übersteigen könnten.
Wer erbt — Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge
Wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge (dziedziczenie ustawowe) gemäß dem polnischen Zivilgesetzbuch (Kodeks cywilny). In erster Linie erben der Ehepartner und die Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, wobei der Anteil des Ehepartners nicht weniger als ein Viertel des gesamten Nachlasses betragen darf. Nachfolgende Erbengruppen kommen erst zum Zug, wenn Personen der vorherigen Gruppe nicht leben oder die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Gruppen der gesetzlichen Erben
Das polnische Erbrecht unterscheidet mehrere Gruppen (Kreise) von Erben. Jede nachfolgende Gruppe erbt nur dann, wenn es keine Erben der vorherigen Gruppe gibt.
| Reihenfolge | Wer erbt | Aufteilungsregeln |
|---|---|---|
| Gruppe I | Ehepartner + Kinder des Erblassers | Zu gleichen Teilen, wobei der Anteil des Ehepartners mindestens 1/4 beträgt |
| Gruppe II | Ehepartner + Eltern des Erblassers | Ehepartner: 1/2, jeder Elternteil: 1/4 (wenn keine Kinder vorhanden) |
| Gruppe III | Ehepartner + Geschwister des Erblassers | Geschwister erben den Anteil des verstorbenen Elternteils |
| Gruppe IV | Großeltern des Erblassers | Zu gleichen Teilen (wenn kein Ehepartner, keine Kinder, Eltern oder Geschwister) |
| Gruppe V | Stiefkinder (pasierbowie) | Wenn keine der oben genannten Verwandten vorhanden sind |
| Gruppe VI | Gemeinde (gmina) oder Staatskasse (Skarb Państwa) | Letzte Instanz — wenn keinerlei Erben vorhanden sind |
Praktische Beispiele
Beispiel 1 — Ehepartner und zwei Kinder: Der Erblasser hinterlässt einen Ehepartner und zwei Kinder. Jeder von ihnen erbt 1/3 des Nachlasses (Aufteilung zu gleichen Teilen; der Anteil des Ehepartners beträgt 1/3, was über dem gesetzlichen Minimum von 1/4 liegt).
Beispiel 2 — Ehepartner und fünf Kinder: Der Ehepartner erbt 1/4 des Nachlasses (gesetzliches Minimum), und die fünf Kinder teilen sich die restlichen 3/4 — jeweils 3/20.
Beispiel 3 — keine Kinder, Eltern leben noch: Der Ehepartner erbt 1/2 des Nachlasses. Jeder Elternteil des Erblassers erbt 1/4. Ist ein Elternteil verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers über.
Beispiel 4 — alleinstehende Person ohne Kinder: Die Eltern erben zu gleichen Teilen (je 1/2). Sind die Eltern verstorben — die Geschwister. Sind auch die Geschwister verstorben — deren Nachkommen (Neffen, Nichten). Letztlich — die Gemeinde des letzten Wohnsitzes oder die Staatskasse.
Pflichtteil (zachowek) — Schutz der engsten Angehörigen
Selbst wenn der Erblasser ein Testament verfasst und darin die engsten Familienmitglieder übergangen hat, steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch (zachowek) zu. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, der zusteht:
- Den Kindern des Erblassers (Abkömmlinge, zstępni)
- Dem Ehepartner
- Den Eltern des Erblassers
Die Höhe des Pflichtteils beträgt 1/2 des Anteils, der bei gesetzlicher Erbfolge zustehen würde. Für dauerhaft arbeitsunfähige Personen oder minderjährige Abkömmlinge — 2/3 des gesetzlichen Anteils. Der Pflichtteilsanspruch verjährt 5 Jahre nach der Testamentseröffnung.
Testament — wann es Vorrang hat und welche Arten es gibt
Ein Testament hat stets Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Wenn der Erblasser ein gültiges Testament hinterlassen hat, bestimmt dieses — und nicht die Vorschriften des Zivilgesetzbuches —, wer und zu welchem Anteil das Vermögen erbt. Ein Testament kann jederzeit zu Lebzeiten errichtet und widerrufen werden, vorausgesetzt, der Erblasser verfügt über volle Geschäftsfähigkeit (pełna zdolność do czynności prawnych).
Arten von Testamenten im polnischen Recht
Das polnische Recht sieht mehrere Testamentsformen vor. Am häufigsten sind das eigenhändige Testament (testament holograficzny) und das notarielle Testament. Jede Form hat eigene Formerfordernisse, deren Nichteinhaltung zur Ungültigkeit des Dokuments führt.
| Art des Testaments | Form | Anforderungen | Kosten |
|---|---|---|---|
| Eigenhändig (holograficzny) | Vollständig handschriftlich verfasst | Handschriftlich geschrieben, unterschrieben, mit Datum versehen. DARF NICHT ausgedruckt sein | 0 zł |
| Notariell (notarialny) | Notarielle Urkunde | Vom Notar in Form einer notariellen Urkunde errichtet | ca. 50–100 zł + MwSt. |
| Amtlich (allograficzny) | Mündliche Erklärung vor einem Beamten | Abgegeben vor einem Gemeindevorsteher/Bürgermeister/Stadtpräsidenten/Landrat/Marschall in Anwesenheit von 2 Zeugen | 0 zł |
| Mündlich (ustny, Sonderform) | Mündliche Erklärung | Nur bei unmittelbarer Todesgefahr, in Anwesenheit von mindestens 3 Zeugen | 0 zł |
Worauf zu achten ist
Eigenhändiges Testament — die häufigste und einfachste Form, aber gleichzeitig die am leichtesten anfechtbare. Es muss vollständig handschriftlich verfasst sein (nicht am Computer, nicht mit der Schreibmaschine), mit Unterschrift und Datum versehen sein. Das Fehlen des Datums führt nicht automatisch zur Ungültigkeit, kann aber die Feststellung der Reihenfolge erschweren, wenn mehrere Testamente existieren.
Notarielles Testament — die sicherste Form, schwer anfechtbar. Der Notar überprüft die Identität des Testierenden, seine Geschäftsfähigkeit und seinen Willen. Das Original des Testaments verbleibt in der Notarkanzlei und wird im Notariellen Testamentsregister (Notarialny Rejestr Testamentów, NORT) eingetragen. Wir empfehlen diese Form besonders bei komplizierten Vermögensverhältnissen.
Amtliches Testament — in der Praxis selten anzutreffen. Es erfordert die Anwesenheit eines Beamten und zweier Zeugen. Gehörlose, stumme oder blinde Personen können diese Form nicht nutzen.
Mündliches Testament — eine Sonderform, die nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig ist (unmittelbare Todesgefahr, Unmöglichkeit der Errichtung eines Testaments in anderer Form). Der Inhalt muss von den Zeugen innerhalb eines Jahres nach der Erklärung bestätigt werden.
Wann ein Testament ungültig ist
Ein Testament ist ungültig, wenn:
- Es von einer Person ohne volle Geschäftsfähigkeit errichtet wurde
- Es unter dem Einfluss von Drohung oder Irrtum errichtet wurde
- Es die Formerfordernisse der jeweiligen Testamentsart nicht erfüllt (z. B. ein eigenhändiges Testament, das am Computer geschrieben wurde)
- Der Testierende sich der Bedeutung seiner Erklärung nicht bewusst war (z. B. psychische Erkrankung, Demenz)
Bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Testaments wird die Angelegenheit vor das Nachlassgericht (sąd spadkowy) gebracht. Die Ungültigkeit des Testaments führt dazu, dass die Erbfolge nach den gesetzlichen Regeln erfolgt.
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Nachlassverfahren — Notar oder Gericht?
Die formale Bestätigung der Erbenstellung kann auf zwei Wegen erfolgen: beim Notar (notarielle Erbschaftsbestätigung, akt poświadczenia dziedziczenia) oder beim Amtsgericht (Gerichtsbeschluss über den Erwerb der Erbschaft, postanowienie o stwierdzeniu nabycia spadku). Beide Wege haben die gleiche Rechtswirkung, unterscheiden sich jedoch in Wartezeit, Kosten und Verfahrensanforderungen. Der notarielle Weg ist schneller, erfordert aber die Zustimmung aller Erben.
Notarielle Erbschaftsbestätigung (akt poświadczenia dziedziczenia)
Die notarielle Erbschaftsbestätigung (APD) ist der schnelle und bequeme Weg zur Bestätigung der Erbenstellung. Das gesamte Verfahren dauert in der Regel einige Tage bis zwei Wochen.
Wann kann der notarielle Weg gewählt werden?
- Alle Erben sind bekannt und erscheinen persönlich beim Notar
- Alle Erben sind sich über den Kreis der Erbberechtigten und die Aufteilung des Nachlasses einig
- Der Erblasser hat kein Sondertestament (z. B. mündliches Testament) hinterlassen
- Es liegen keine Gründe vor, die die Zuständigkeit des Notars ausschließen (z. B. Nachlass mit internationalem Bezug)
Erforderliche Unterlagen:
- Sterbeurkunde des Erblassers (akt zgonu)
- Geburtsurkunden der Erben (oder Heiratsurkunden bei Namensänderung)
- Heiratsurkunde des Erblassers (falls er verheiratet war)
- Testament — falls vorhanden
- Erklärungen der Erben über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft (falls noch nicht abgegeben)
- Ausweisdokumente aller Erben
- PESEL-Nummer des Erblassers
Kosten beim Notar:
| Bestandteil | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Erbschaftsprotokoll (protokół dziedziczenia) | ca. 100 zł netto |
| Erbschaftsbestätigung (pro Erbe) | ca. 50 zł netto |
| Ausfertigungen (pro Seite) | ca. 6 zł netto |
| MwSt. (23 %) | wird auf alle Gebühren aufgeschlagen |
| Gesamtkosten ca. (1 Erbe) | ca. 150–250 zł brutto |
| Gesamtkosten ca. (3 Erben) | ca. 300–500 zł brutto |
Der Notar erstellt die Erbschaftsbestätigung und trägt sie von Amts wegen in das Erbschaftsregister (Rejestr Spadkowy) ein.
Gerichtliche Feststellung des Erbschaftserwerbs
Das gerichtliche Verfahren ist erforderlich, wenn sich die Erben nicht einigen können, wenn das Testament angefochten wird oder wenn andere Umstände vorliegen, die die Erstellung einer notariellen Erbschaftsbestätigung unmöglich machen.
Antrag auf Feststellung des Erbschaftserwerbs:
- Wird beim Amtsgericht (sąd rejonowy) eingereicht, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist
- Die Gerichtsgebühr beträgt 100 zł (Festbetrag, unabhängig vom Nachlasswert)
- Den Antrag kann jeder stellen, der ein rechtliches Interesse daran hat — Erbe, Gläubiger, Vermächtnisnehmer
Ablauf des gerichtlichen Verfahrens:
- Einreichung des Antrags mit Anlagen (Personenstandsurkunden, Testament)
- Festsetzung des Verhandlungstermins (Wartezeit: einige Wochen bis mehrere Monate, je nach Gericht)
- Verhandlung — das Gericht hört den Antragsteller und die Beteiligten an, prüft das Testament, stellt den Kreis der Erben fest
- Erlass des Beschlusses über die Feststellung des Erbschaftserwerbs
- Rechtskraft des Beschlusses (21 Tage nach Zustellung, wenn keine Berufung eingelegt wird)
Vergleich beider Wege:
| Kriterium | Notar (APD) | Amtsgericht |
|---|---|---|
| Dauer | 1–2 Wochen | Einige Wochen bis mehrere Monate |
| Kosten | ca. 150–500 zł brutto (abhängig von der Anzahl der Erben) | 100 zł Gerichtsgebühr |
| Zustimmung aller Erben erforderlich | Ja | Nein |
| Behandlung streitiger Testamente | Nein | Ja |
| Rechtswirkung des Dokuments | Dieselbe wie der Gerichtsbeschluss | Dieselbe wie die notarielle Bestätigung |
| Wo einzureichen | Jede Notarkanzlei | Amtsgericht (letzter Wohnsitz des Erblassers) |
In der Praxis wählt die Mehrheit der Familien ohne Streitigkeiten den notariellen Weg wegen seiner Schnelligkeit und Bequemlichkeit.
Nach Erhalt der Bestätigung der Erbenstellung
Mit einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss oder einer notariellen Erbschaftsbestätigung können die Erben:
- Zugang zu den Bankkonten des Erblassers erhalten
- Das Eigentumsrecht an Immobilien im Grundbuch eintragen lassen (Gebühr: 200 zł)
- Fahrzeuge auf sich umschreiben lassen
- Das Formular SD-Z2 beim Finanzamt (urząd skarbowy) einreichen (zur Erlangung der Steuerbefreiung)
- Die Nachlassauseinandersetzung vornehmen — die physische Aufteilung des geerbten Vermögens unter den Erben
Formular SD-Z2 und Erbschaftssteuer — Fristen und Befreiungen
Personen aus der engsten Familie des Erblassers (sogenannte Steuergruppe Null, zerowa grupa podatkowa) können vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden, sofern sie das Formular SD-Z2 beim Finanzamt innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses über den Erbschaftserwerb oder nach Registrierung der notariellen Erbschaftsbestätigung einreichen. Wird das Formular SD-Z2 nicht fristgerecht eingereicht, verfällt der Anspruch auf Steuerbefreiung.
Wer von der Steuer befreit ist
Die Steuergruppe Null umfasst die engsten Angehörigen des Erblassers:
- Ehepartner
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
- Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern)
- Geschwister
- Stiefkinder (pasierbowie)
- Stiefvater und Stiefmutter
Personen dieser Gruppe können Vermögen beliebiger Höhe steuerfrei erben, sofern sie das Formular SD-Z2 fristgerecht einreichen.
Steuergruppen und Steuersätze
Gehört der Erbe nicht zur Steuergruppe Null, gelten folgende Regeln:
| Steuergruppe | Wer gehört dazu | Freibetrag (2026) | Steuersatz (über dem Freibetrag) |
|---|---|---|---|
| Null (0) | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Stiefkinder, Stiefvater, Stiefmutter | Ohne Begrenzung (vollständige Befreiung nach Einreichung des SD-Z2) | 0 % |
| I | Wie Null + Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter | 36.120 zł | 3–7 % |
| II | Entferntere Verwandte: Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und deren Ehepartner | 27.090 zł | 7–12 % |
| III | Nicht verwandte Personen | 5.733 zł | 12–20 % |
Freibeträge aktuell für das Jahr 2026. Die Steuersätze sind progressiv und hängen vom Wert des Erwerbs über dem Freibetrag ab.
Wie das Formular SD-Z2 ausgefüllt und eingereicht wird
Frist: 6 Monate ab dem Tag der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses über den Erbschaftserwerb oder ab dem Tag der Registrierung der notariellen Erbschaftsbestätigung.
Wo einzureichen: Beim Finanzamt (urząd skarbowy), das für den Wohnsitz des Erben (Erwerbers) zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes Formular SD-Z2 (verfügbar auf der Website des Finanzministeriums und in den Finanzämtern)
- Rechtskräftiger Gerichtsbeschluss über den Erbschaftserwerb oder notarielle Erbschaftsbestätigung
- Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
- Dokumente zum Nachweis des Wertes der erworbenen Vermögensgegenstände (z. B. Immobilienbewertung, Kontoauszug)
Formular SD-Z2 Schritt für Schritt:
- Teil A — Identifikationsdaten des Erwerbers (Erben): Vorname, Nachname, PESEL-Nummer, Wohnanschrift
- Teil B — Angaben zum Erblasser und zur Art des Erwerbs: Vor- und Nachname des Verstorbenen, Todestag, Verwandtschaftsverhältnis
- Teil C — Verzeichnis der erworbenen Sachen und Vermögensrechte: Immobilien, Geldmittel, Fahrzeuge, bewegliche Sachen — unter Angabe ihres Marktwertes
- Teil D — Erklärung und Unterschrift des Erwerbers
Das Formular kann persönlich, per Post oder elektronisch über die Plattform e-Deklaracje eingereicht werden.
Folgen der Nichteinreichung des SD-Z2 innerhalb der Frist: Wenn ein Erbe der Steuergruppe Null das Formular SD-Z2 nicht innerhalb von 6 Monaten einreicht, verliert er den Anspruch auf vollständige Steuerbefreiung. Er unterliegt dann der allgemeinen Besteuerung nach den Regeln der Steuergruppe I — unter Berücksichtigung des Freibetrags und der progressiven Steuersätze.
Ausschlagung der Erbschaft — wann und wie
Ein Erbe, der weiß oder vermutet, dass die Schulden des Erblassers den Wert des Vermögens übersteigen, kann die Erbschaft innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis seiner Berufung zur Erbfolge ausschlagen. Die Ausschlagung der Erbschaft (odrzucenie spadku) bedeutet, dass der Erbe so behandelt wird, als hätte er den Zeitpunkt der Nachlasseröffnung nicht erlebt — er erbt weder Aktiva noch Passiva. Die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft wird vor dem Amtsgericht oder beim Notar abgegeben.
Drei Möglichkeiten im Umgang mit der Erbschaft — Vergleich
| Möglichkeit | Rechtliche Wirkung | Wann empfehlenswert | Risiko |
|---|---|---|---|
| Vorbehaltlose Annahme (przyjęcie wprost) | Der Erbe haftet für Schulden unbeschränkt — mit seinem gesamten Vermögen | Wenn sicher ist, dass das Vermögen die Schulden deutlich übersteigt | Hoch — bei verdeckten Schulden |
| Annahme mit Vorbehalt der Inventarerrichtung (z dobrodziejstwem inwentarza) | Haftung für Schulden begrenzt auf den Wert des geerbten Vermögens | Die beliebteste und sicherste Option; Standardregelung seit 2015 | Gering — erfordert die Erstellung eines Inventarverzeichnisses |
| Ausschlagung der Erbschaft (odrzucenie spadku) | Der Erbe erbt weder Vermögen noch Schulden | Wenn die Schulden das Vermögen deutlich übersteigen | Kein finanzielles Risiko, aber Verlust etwaiger Vermögenswerte |
Wie die Erbschaft ausgeschlagen wird
Frist: 6 Monate ab dem Tag, an dem der Erbe von seiner Berufung zur Erbfolge erfahren hat (Art. 1015 des polnischen Zivilgesetzbuches). In der Regel ist dies der Todestag des Erblassers.
Wo die Erklärung abzugeben ist:
- Beim Notar — Kosten: ca. 50 zł netto + MwSt. (schnell, ohne Wartezeit auf einen Termin)
- Beim Amtsgericht — Gebühr: 100 zł (erfordert Antragstellung und Warten auf einen Verhandlungstermin)
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweis des Erben
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Ausschlagung der Erbschaft und Kinder — Achtung auf Fristen
Dies ist ein Punkt, den viele Erben vergessen. Wenn ein Elternteil die Erbschaft ausschlägt, geht die Berufung auf seine Kinder (Enkel des Erblassers) über. Bei minderjährigen Kindern müssen die Eltern:
- Die Genehmigung des Familiengerichts (sąd rodzinny) zur Ausschlagung der Erbschaft im Namen des Kindes einholen
- Nach Erhalt der Genehmigung — die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft im Namen des Kindes vor dem Gericht oder beim Notar abgeben
Die Frist für Minderjährige beginnt ab dem Tag, an dem der Elternteil (gesetzlicher Vertreter) von der Berufung des Kindes zur Erbfolge erfahren hat — also ab dem Tag der Abgabe seiner eigenen Ausschlagungserklärung. Die Eltern haben 6 Monate, um den Antrag beim Familiengericht zu stellen und die Erbschaft im Namen des Kindes auszuschlagen. Seit dem 15. November 2023 gilt die Regelung, dass die Einreichung eines Antrags auf Genehmigung des Familiengerichts den Lauf der Frist für die Abgabe der Ausschlagungserklärung hemmt.
Die Versäumung dieses Schrittes kann dazu führen, dass das minderjährige Kind Schulden erbt (allerdings mit Vorbehalt der Inventarerrichtung).
Erbschaft mit Vorbehalt der Inventarerrichtung — Standardregelung seit 2015
Es ist wichtig hervorzuheben, dass seit dem 18. Oktober 2015 die Regelung gilt, wonach das Nichtabgeben einer Erklärung innerhalb der 6-monatigen Frist als Annahme der Erbschaft mit Vorbehalt der Inventarerrichtung gewertet wird (Art. 1015 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuches). Früher führte das Fehlen einer Erklärung zur vorbehaltlosen Annahme — was eine unbeschränkte Haftung für Schulden zur Folge haben konnte.
Die Annahme mit Vorbehalt der Inventarerrichtung bedeutet, dass der Erbe für die Schulden des Erblassers nur bis zur Höhe des Wertes der geerbten Aktiva haftet. Dies erfordert die Erstellung eines Inventarverzeichnisses (durch einen Gerichtsvollzieher, komornik) oder einer Inventaraufstellung (durch den Erben selbst). Diese Rechtsänderung hat den Schutz der Erben erheblich verbessert, insbesondere jener, die von den finanziellen Verpflichtungen des Erblassers nichts wussten.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange hat ein Erbe Zeit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen?
Ein Erbe hat 6 Monate Zeit, um eine Erklärung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft abzugeben. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Erbe von seiner Berufung zur Erbfolge erfahren hat — in der Regel ab dem Todestag des Erblassers. Wird innerhalb dieser Frist keine Erklärung abgegeben, gilt die Erbschaft als mit Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommen (Art. 1015 des polnischen Zivilgesetzbuches). Das bedeutet, dass die Haftung für Schulden auf den Wert des geerbten Vermögens beschränkt ist.
Wie viel kostet ein Nachlassverfahren beim Notar und beim Gericht?
Die notarielle Erbschaftsbestätigung (akt poświadczenia dziedziczenia) kostet etwa 50 bis 200 zł netto pro Erbe, zuzüglich 23 % MwSt. und Ausfertigungsgebühren. Die Gesamtkosten für einen Erben betragen in der Regel 150–400 zł brutto. Das gerichtliche Verfahren zur Feststellung des Erbschaftserwerbs ist mit einer festen Gerichtsgebühr von 100 zł verbunden, unabhängig vom Nachlasswert und der Anzahl der Erben. Der notarielle Weg ist schneller (1–2 Wochen), erfordert jedoch die Anwesenheit und Zustimmung aller Erben.
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem polnischen Zivilgesetzbuch. In erster Linie erben der Ehepartner und die Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, wobei der Anteil des Ehepartners nicht weniger als 1/4 des gesamten Nachlasses betragen darf. Hatte der Erblasser keine Kinder, erben der Ehepartner und die Eltern. Sind die Eltern verstorben, geht deren Anteil an die Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen.
Was ist das Formular SD-Z2 und wann muss es eingereicht werden?
Das Formular SD-Z2 ist eine Anmeldung des Erwerbs von Eigentum oder Vermögensrechten, die beim polnischen Finanzamt (urząd skarbowy) eingereicht wird, um eine Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erlangen. Personen der sogenannten Steuergruppe Null (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Stiefkinder, Stiefvater, Stiefmutter) müssen das Formular SD-Z2 innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses oder der Registrierung der notariellen Erbschaftsbestätigung einreichen. Wird das Formular nicht fristgerecht eingereicht, verfällt der Anspruch auf vollständige Steuerbefreiung.
Kann die Erbschaft nach Ablauf der 6-monatigen Frist noch ausgeschlagen werden?
Grundsätzlich — nein. Nach Ablauf der 6-monatigen Frist gilt die Erbschaft als mit Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Erbe unter dem Einfluss eines Irrtums oder einer Drohung gehandelt hat — dann kann er die Wirkungen der unterlassenen Erklärung anfechten, indem er innerhalb eines Jahres nach Entdeckung des Irrtums eine entsprechende Erklärung vor Gericht abgibt. In der Praxis sind solche Fälle selten und erfordern den Nachweis, dass der Erbe den Vermögensstand des Erblassers nicht früher erkennen konnte.
Zusammenfassung
Hier sind die wichtigsten Punkte zur Erbschaft nach dem Tod eines Angehörigen:
- Erbschaft (spadek) umfasst sowohl Vermögenswerte (Immobilien, Geldmittel, Fahrzeuge) als auch Schulden (Kredite, Rückstände) des Erblassers
- Gesetzliche Erbfolge — wenn kein Testament vorliegt, erben in erster Linie der Ehepartner und die Kinder; der Anteil des Ehepartners darf nicht weniger als 1/4 betragen
- Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge; die sicherste Form ist das notarielle Testament
- Nachlassverfahren — zwei Wege: Notar (APD — schneller, 150–500 zł, erfordert Zustimmung aller) oder Gericht (100 zł, erforderlich bei Streitigkeiten)
- 6-Monats-Frist — für die Abgabe einer Erklärung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft (Art. 1015 Zivilgesetzbuch); keine Erklärung = Annahme mit Vorbehalt der Inventarerrichtung
- Formular SD-Z2 — beim Finanzamt innerhalb von 6 Monaten nach dem Gerichtsbeschluss oder der notariellen Bestätigung einzureichen; Personen der Steuergruppe Null (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) sind von der Steuer befreit
- Ausschlagung der Erbschaft — schützt vor Schulden, aber beachten Sie die Notwendigkeit, die Erbschaft auch im Namen minderjähriger Kinder auszuschlagen (erfordert Genehmigung des Familiengerichts)
- Erbschaft mit Vorbehalt der Inventarerrichtung — Standardregelung seit 2015, die die Haftung für Schulden auf den Wert des geerbten Vermögens beschränkt
Informationen aktuell auf März 2026. Das Erbrecht kann sich ändern — in komplizierten Angelegenheiten empfehlen wir die Beratung durch einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
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